Versandkosten aus USA müssen auf dem Paket stehen

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popolore
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Versandkosten aus USA müssen auf dem Paket stehen

Beitrag von popolore » Freitag 8. Mai 2009, 20:19

Hallo an alle Importeure,
ich war heute beim zoll um mir meine burg 3030 aus den usa abzuholen und mußte mich mal wieder tierisch über unsere zöllner ärgern :grrr . Gut das sie zu der gattung der beamten gehören :pssst , daran hab ich mich ja inzwischen schon gewöhnt, aber dieses exemplar heute hat den vogel abgeschossen, so ein paragraphen-hengst.

Ich hab für die burg 37,99 $ + 25 $ versand bezahlt und normalerweise muß man die steuern ja nur auf den warenwert bezahlen, aber meiner ließ mich die steuern auf alles bezahlen, da auf dem paket nicht ersichtlich war, wie hoch die versandkosten den tatsächlich gewesen sind. Da half mir keine ebayabrechnung und auch kein wenn und aber.

Also bittet eure ausländischen verkäufer immer darum auf dem paket einen aukleber anbringen zu lassen, auf dem die versandkosten genau hervorgehen, denn sonst schlägt der zöllner zu und der kennt nur seine vorschriften und wenn die auch noch so albern sein mögen.

Aber die Burg ist trotzdem schön! :grinsen
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Woody
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Beitrag von Woody » Freitag 8. Mai 2009, 21:18

Hallo Christian,

wie heißt es so schön - "Unwissendheit schützt vor Steuer nicht"...

Lt. Umsatzsteuergesetz werden die Fracht- / Beförderungskosten dem Warenwert zugerechnet. D.h. du zahlst die Einfuhrumsatzsteuer auf den Kaufpreis + Frachtpreis (Port) = Warenwert

Aus dem FAQ der Zollseiten:
Ich habe in einem Land, das nicht zur EG gehört, bei einem Versandhaus Waren bestellt. Warum wurden bei der Berechnung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer die Transportkosten mit verzollt?

Bei der Zollwertermittlung hat die Zollstelle den Wert einer Einfuhrware beim Überschreiten der Außengrenze der Gemeinschaft zu ermitteln. Dieser Wert wird nicht nur durch den für die Ware gezahlten Rechnungspreis, sondern z.B. auch durch Aufwendungen für Transport, Verpackungen und Ladekosten bis zur Grenze beeinflusst. Sind solche Kosten nicht im Rechnungspreis enthalten (z.B. bei "Ab-Werk-Lieferung"), so sind die mit der Beförderung verbundenen Kosten bis zum Ort des Verbringens über die Außengrenze der Gemeinschaft in den Zollwert einzubeziehen und damit auch einem Wertzoll zu unterwerfen. Nur wenn im Rechnungspreis der Ware schon die Transportkosten enthalten sind (z.B. bei "Frei-Haus-Lieferung"), kann unter bestimmten Umständen der Wert der innerhalb der Gemeinschaft entstandenen Transportkosten aus dem Rechnungspreis herausgerechnet werden. Diese Regelung gilt aber nicht für den Postversand mit kommerziell verwendeten Waren. Postgebühren sind hier in voller Höhe in den Zollwert einzubeziehen. Dies gilt sinngemäß auch für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer. Allerdings ist hier der Wert der Ware am ersten inländischen Bestimmungsort für die Abgabenerhebung heranzuziehen.
-> http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/ ... index.html

Gruß
Christian

PS: Nicht gleich über Beamte urteilen und herziehen, nur weil sie ihre Pflicht tun und man selbst die Gesetze nicht kennt.
Gruß
Woody
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hauden_lukas
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Beitrag von hauden_lukas » Freitag 8. Mai 2009, 22:02

... und als naechstes muss man dann noch Steuer auf die Verpackung und die Luftpolsterfolie bezahlen? Vielleicht rechnen die auch noch die Klebebandkosten oben drauf...

Ich weiss zwar nicht, warum das Porto den Wert der Ware beeinflusst (und damit eine "Mehrwertsteuer' rechtfertigt) - denn im Moment der Auslieferung des Pakets 'verpufft' dieser Betrag und loest sich in Luft auf...

Natuerlich tun die Leute vom Zoll nur ihren Job und befolgen die Gesetze (obwohl mir manchmal schleierhaft ist, warum man im einen Fall nur MWSt im anderem Fall aber zusaetzlich noch 4,7% Zoll bezahlt - bei gleiechem Inhalt: Playmobil).
Witzig ist auch, dass es je nach Spielzeug unterschiedliche Steuern gibt, so wird nur ein geringerer Steuersatz bw. gar keine Steuer (oder war es die Zollgebuehr?) auf Spielzeug erhoben, wenn die Figuren Aliens darstellen - kein Witz, das wurde mir so erklaert!

Gruss,
hdl :ichdoofie
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bugeye
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Re Versandkosten aus USA müssen auf dem Paket stehen

Beitrag von bugeye » Samstag 9. Mai 2009, 00:21

christian74 hat geschrieben:Ich hab für die burg 37,99 $ + 25 $ versand bezahlt...
Ich dachte man darf jetzt bis 150 Euro Abgabenfrei einführen.... :nixweiss

Gruß
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Beitrag von popolore » Samstag 9. Mai 2009, 03:00

Hallo woody,

....zu deinem satz "unwissenheit schützt vor steuern nicht" gib ich dir ja recht, nur liegst du leider in diesem fall falsch.

In der regel sieht die sache beim zoll wie folgt aus: Es wird die gesamtsumme genommen, die man bezahlt hat, dann wird die fracht (...und jetzt kommt das entscheidende!!!!) laut paketaufkleber (....nicht laut deiner ebay-abrechnung) davon abgezogen und somit haben wir unseren zollwert auf den wir dann 4,7 % Steuern bezahlen müssen und auf diese summe (zollwert + 4,7 %) kommen dann noch die 19 % Einfuhrsteuer drauf.

So ist es bei mir auch schon 9 mal in den vergangenen monaten geschehen, nur heute eben waren auf dem paket die tatsächlichen versandkosten nicht ersichtbar und das war eben das problem, wodurch mir der zöllner keine fracht von meinem gezahlten betrag abziehen konnte und ich eben so auf alles die 4,7 % und 19 % hab zahlen müssen.

Sehr schön war übrigens noch seine erklärung. Er habe schon mal den fall mit ein paar schuhen gehabt, da stand verkaufspreis 1 $ + 190 $ fracht. Er meinte ich könne den verkäufer ja auch gebeten haben den verkaufspreis runter zu setzten und die versandkosten zu erhöhen, um mir so steuern zu sparen. Ich erklärte ihm dann zwar noch das es sich um einen sofort-kauf bei ebay gehandelt habe, (was er ja aus meinen unterlagen auch ersah), wo der preis von vornherein feststehe und das die kosten für ein paket aus sich nun mal in diesem bereich befinden.

Naja was soll´s!

Gruß Christian
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bugeye
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Beitrag von bugeye » Samstag 9. Mai 2009, 09:19

Hallo Christian,

vielleicht hast Du auch bis dato einfach Glück gehabt. Ich mußte bis jetzt immer den Zoll auf die Summe aus Warenwert und Versandkosten zahlen. Wenn Du mal auf der Seite vom Zoll schaust, wirst Du sehen, daß es dort auch so steht. Mir leuchtet nur nicht ein, warum Du überhaupt etwas zahlen musstest. Ich dachte die Einfuhrgrenze wurde Ende Dezember hochgesetzt...

Gruß
Bugeye
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Woody
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Re Re Versandkosten aus USA müssen auf dem Paket stehen

Beitrag von Woody » Samstag 9. Mai 2009, 09:24

bugeye hat geschrieben:
christian74 hat geschrieben:Ich hab für die burg 37,99 $ + 25 $ versand bezahlt...
Ich dachte man darf jetzt bis 150 Euro Abgabenfrei einführen.... :nixweiss

Gruß
Bugeye
Bis 150 Euro wird kein Zoll erhoben.

Die Wertgrenzen der Einfuhrumsatzsteuer haben sich nicht verändert
Private Postsendungen, deren Wert nicht über 45 Euro liegt, sind einfuhrabgabenfrei - bei gewerbl. Versendern wird keine Einfuhrumsatzsteuer erhoben, wenn ihr Warenwert nicht höher als 22 Euro ist

Gruß
Christian
Zuletzt geändert von Woody am Samstag 9. Mai 2009, 09:34, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß
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Beitrag von Woody » Samstag 9. Mai 2009, 09:34

hauden_lukas hat geschrieben:...(obwohl mir manchmal schleierhaft ist, warum man im einen Fall nur MWSt im anderem Fall aber zusaetzlich noch 4,7% Zoll bezahlt - bei gleiechem Inhalt: Playmobil)....
Hi Stefan,

Grundsätzliche müsste man auf alles was man einführt Zoll bezahlen.
Aber bis zu einem Zollwert von 150 Euro ist man von der Zollabgabe befreit (Freibetrag), ab einen Wert von 150 Euro musst du dann (bei PM z.B. 4,7%) Zoll bezahlen.

Gruß
Christian
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Beitrag von Woody » Samstag 9. Mai 2009, 10:31

Hi Christian,

grundsätzlich zahlst du ab 22 bzw. 45 Euro Warenwert (Preis der Ware + Versand) lt. Gesetz generell Einfuhrumsatzsteuer. Und ab einen Wert + Versand von 150 Euro zahlst du Zoll. Das ist Gesetzt und gilt so und da beißt die Maus auch keinen Faden ab!

Und was ebay Auktionen betrifft, findet die Freigrenze von 45 Euro für Geschenksendungen von einer Privatperson an eine andere Privatperson, auf Lieferungen die im Rahmen des (E-Commerce) erfolgen, keine Anwendung.
-> D.h. Ebay Auktion = Freigrenze von nur 22 Euro

Nähers dazu auf der Zollseite -> http://www.zoll.de/faq/postverkehr/inte ... nethandel1

Gruß
Christian

PS: So nun das Kleingedruckte und nicht Offizielle:

Manche Zöllner sehen anscheinend kulanter Weise die Ebay Sendung als Geschenksendung von Privat an Privat an, wenn nur aufgrund der Versandkosten die 22 Euro Grenze überschritten wird, aber die 45 Euro Grenze noch nicht berührt wird. Sprich, sie rechnen die angegebenen Versandkosten raus und wenn es dann unter 22 Euro liegt, wird nix verrechnet.
Zuletzt geändert von Woody am Samstag 9. Mai 2009, 10:39, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß
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Beitrag von Hugo von Bieber » Samstag 9. Mai 2009, 10:36

:respekt :respekt :respekt

Da spricht der Profi. Danke für die Erläuterung. :dank1 :dank1







:pfeif *klick* :pfeif
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Manchmal setzt Humor, der kleine Schlingel,
etwas Intelligenz und Allgemeinbildung voraus.

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Beitrag von hauden_lukas » Samstag 9. Mai 2009, 19:33

Woody hat geschrieben: grundsätzlich zahlst du ab 22 bzw. 45 Euro Warenwert (Preis der Ware + Versand) lt. Gesetz generell Einfuhrumsatzsteuer. Und ab einen Wert + Versand von 150 Euro zahlst du Zoll. Das ist Gesetzt und gilt so und da beißt die Maus auch keinen Faden ab!
Das war aber bei mir das letzte Mal nicht so: die Zoellnerin hat mit den ganzen Katalog vorgelesen, und mir erlaeutert, dass es Ausnahmen gibt, je nachdem, um was fuer Spielzeug es sich handelt. Einmal kommt Zoll drauf, das andere Mal nicht. Habe extra nachgefragt, und da wurde mir das so erklaert und mit Beispielen erlaeutert (Alien vs realistische Figuren Darstellung). Die Art des Spielzeugs macht hier wohl den Unterschied (selbst bei gleicher Marke).

Gruss,
hauden_lukas :ichdoofie
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