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- Hagen von Tronje
- Graf zu Graufelsen
- Beiträge: 4006
- Registriert: Montag 25. Juni 2007, 01:04
Hallo ootb,
ich kenn' kein Mittel gegen "Bilderklau" aber ich kann Dir verraten wie
Du im Zweifelsfall beweisen kannst Urheber des Bildes zu sein.
Die Sache ist so schrecklich einfach... Jedes Bild das Du ins Netz
stellst einfach beschneiden (Ausschnitt auswählen) und eine Kopie
vom original (unbeschnitten) Foto als Beleg sichern!
Mit dem "Rand" kannst also immer deine Urheberschaft belegen.
Herzlichen Gruß Hagen
ich kenn' kein Mittel gegen "Bilderklau" aber ich kann Dir verraten wie
Du im Zweifelsfall beweisen kannst Urheber des Bildes zu sein.
Die Sache ist so schrecklich einfach... Jedes Bild das Du ins Netz
stellst einfach beschneiden (Ausschnitt auswählen) und eine Kopie
vom original (unbeschnitten) Foto als Beleg sichern!
Mit dem "Rand" kannst also immer deine Urheberschaft belegen.
Herzlichen Gruß Hagen
Relativ abschreckend (und damit effektiv) ist auch folgender Satz:
"Die Verwendung von Fotos und Texten von dieser Seite für kommerzielle Zwecke ist nur nach Rücksprache gestattet. Es ist davon auszugehen, dass für das Bewerben von Artikeln in Internet-Auktionshäusern und in anderen Shopsystemen nur im Ausnahmefall eine Genehmigung erteilt wird.
Bei nicht gestatteter Verwendung behalten wir uns vor, entsprechend Lizenzgebühren einzutreiben und/oder Unterlassungserklärungen zu erwirken (siehe Urteil vom 09.05.2006 Oberlandesgericht Düsseldorf – Az. I-20 U 138/05)."
Die von der MFM vorgeschlagenen Tarife für Bildfremdbenutzung sind nämlich nicht von schlechten Eltern... und dürfen dann nach dem Urteil des OLG auch noch um 100% Strafzahlung erhöht werden...
"Die Verwendung von Fotos und Texten von dieser Seite für kommerzielle Zwecke ist nur nach Rücksprache gestattet. Es ist davon auszugehen, dass für das Bewerben von Artikeln in Internet-Auktionshäusern und in anderen Shopsystemen nur im Ausnahmefall eine Genehmigung erteilt wird.
Bei nicht gestatteter Verwendung behalten wir uns vor, entsprechend Lizenzgebühren einzutreiben und/oder Unterlassungserklärungen zu erwirken (siehe Urteil vom 09.05.2006 Oberlandesgericht Düsseldorf – Az. I-20 U 138/05)."
Die von der MFM vorgeschlagenen Tarife für Bildfremdbenutzung sind nämlich nicht von schlechten Eltern... und dürfen dann nach dem Urteil des OLG auch noch um 100% Strafzahlung erhöht werden...