"Fremdnutzung" von Playmobil auf Bildern

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Woody
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Re: "Fremdnutzung" von Playmobil auf Bildern

Beitrag von Woody » Montag 8. Februar 2016, 12:28

Hallo zusammen,

eigentlich wollte ich nichts mehr posten, aber bevor hier noch mehr Vermutungen und Weisheiten angestellt werden eine kleine Info dazu.

Ein Playmobilfigur ist ein geschütztes Produkt von Geobra - das Urheberrecht liegt somit bei Playmobil.

Fotos von solchen Werken dürfen nicht erlaubnisfrei (kommerziell / gegen Geld) verbreitet werden, weil man damit das Werk an sich verwerten würden.

Sobald ich also diese Fotos in Kalendern, etc. verkaufe, verstoße ich gegen das Urheberrecht von Playmobil an der Figur - Ausnahme ich bin Händler und verwende es als Produktfoto.

Dazu gibt es auch ein Grundsatzurteil des BGH im Zusammenhang mit einer Parfümflasche von Dior - nachzulesen im Internet bzw. bei einem Anwalt zu erfragen.

Habe mich wegen meiner Fotos mal juristisch erkundigt und was an der Aussage von Playmobil zu der geschützten Figur und der verbotene gewinnorientierten Weiterverbreitung dran ist.

Und wie ich erfahren musste, ist das von Playmobil keine Kettengerassel, sondern ihr Recht.

Das "Hintertürchen" - es ist Kunst - ist auch an bestimmte Regeln/Rahmenbedingungen gekoppelt, welche nicht so einfach erfüllt sind und unsere Hausgebrauchsfotos fallen da nicht darunter.


Hoffe geholfen zu haben

VG
Christian

Siehe Punkt 4 - https://www.business-best-practice.de/s ... rafien.php
Gruß
Woody
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(Albert Einstein)
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Alexius
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Re: "Fremdnutzung" von Playmobil auf Bildern

Beitrag von Alexius » Montag 8. Februar 2016, 13:59

Playmobil macht hervorragendes Spielzeug. Aber keine Gesetze.

Was käme als nächstes? Die Leitlinie für YouTube Reviews und Amazon Kundenbewertungen? Tenor: „Wer weniger als 5 Sterne vergibt oder irgendetwas bemängelt, beschädigt das Ansehen unserer Qualitätsprodukte“…

Wird nicht geschehen, denn im Gegensatz zu privaten Fansites oder Kleingewerbe wird sich ein Hersteller mit solchen Einschüchterungsversuchen nie an die „Riesen“ herantrauen. Da würden sie nur abgebügelt.

Diese Haltung ist bei großen Unternehmen mittlerweile oft zu beobachten. Recht oder Pressefreiheit wird ignoriert. Man versucht, möglichst allen ein firmeneigenes „Drehbuch“ aufzudrücken, in dem ausschließlich die interne „Terminologie“ verwendet wird.

Das zeugt übrigens mehr von Unsicherheit, als von böser Absicht. Großunternehmen versuchen, möglichst fehlerlos dazustehen. So entstehen Leitlinien und Textbausteine aus Marketing-Heißluft, die dreifach weichgespült, unangreifbar, inhaltsleer und über-euphorisiert sind.
Nur wer sich peinlich genau daran hält, macht nichts „falsch“. Irgendwann ist dann auch der letzte Rest Kreativität oder Eigenverantwortung aus manchen Mitarbeitern verschwunden…

Deshalb ist es meist auch müßig, sich mit einer Projektidee an so ein Unternehmen zu wenden und eine „individuelle Beurteilung“ zu erwarten. Die sind längst Gefangene ihres eigenen „Alles perfekt und unter Kontrolle“-Systems.

BTW: Soo teuer ist eine Auskunft beim Fachanwalt auch nicht. Da dürften einige hier ganz andere Beträge in die Erweiterungen ihrer Klickysammlung investieren.
Ich kann dir beipflichten, eine andere Perspektive sollte aber nicht außer Acht gelassen werden.

Wenn du privat ein Diorama nach Gusto oder Customs anfertigst kann dir eigentlich niemand was, so lange du nicht versuchst damit Geld zu machen. Damit sind jetzt nicht mal Erstattungen von Auslagen gemeint, sondern Einnahmen im Sinne des Einkommensteuerrechts. In der rechtlichen Dimension muss dann geschaut werden, ob man sich noch innerhalb der Kunstfreiheit bewegt oder bestehende, rechtlich geschützte Produkte und Marken (Sprich: intellektuelles Eigentum) anderer ohne Erlaubnis zur Erzielung von Einnahmen modifiziert. Das sind zwei anders gelagerte Sachverhalte.

Und mit der Kunstfreiheit ist das auch so eine Sache. Wenn ich mich noch richtig erinnere unterliegen solche einschlägigen Fälle zunächst der Einzelfallprüfung, die ging in Urteilen eher nicht zu Lasten der Kläger - die Verfassung will mehr garantieren denn verbieten.
Unausgegoren ist nach wie vor das Verhältnis vom Lebenserwerb der Künstler zu (ideellen) Eigentumsrechten Dritter: Ich saß in einer stinklangweiligen Vorlesung oft neben einer angehenden Kunsthistorikerin (von der Vorlesung blieb wenig im Kopf, von unserer Briefpost viel und wir sahen immer schön beschäftigt aus :kicher ). Ihren Aussagen nach umfassen zeitgenössische Definitionsversuche für Kunst selbstverständlich den Verkauf eigener Werke. Das eckt eigentlich total an, die Grenze zwischen Kunst und Kunsthandwerk kann überhaupt nur sehr vage gezogen, die Absicht der Einkommenserzielung (in der Hinsicht sind nur van Gogh und Gauguin sehr unverdächtig, sonst war Kunst schon immer kommerziell :kicher ) in freischaffender Tätigkeit könnte ja potentiell oben genannte Rechte verletzen. Wer möchte sich schon dieser Gefahr aussetzen wenn es auch anders geht? Ich glaube einige Popart-Künstler der späten 60er und 70er hätten es heute mit ihren konsumkritischen Werken (wo auch Marken bewusst inszeniert wurden) sehr schwer.

Wirklich frei in diesem Sinne bist du also nur wenn keine Taler über den Tisch rollen, ähnlich verhält sich dies für die Meinungsfreiheit. Die Klickywelt als Beispiel, sicherlich eine für Werbung relevante site. Wenn von Betreiberseite auch nur ein Werbebanner geschaltet werden würde, hätten wir einen erfüllten Tatbestand der Einkommenserzielung. Das eröffnet die Möglichkeit für Abmahnungen bei weitem (unerlaubter Wettbewerb) und sämtliche Beiträge müssten vor Veröffentlichung geprüft werden. Und wieder kein Taler = frei in der Meinung.

Ein seriöser (Fach)Anwalt wird dir eher nicht sagen "das gewinnen wir, eigentlich schon gewonnen". Er wird die Sachlage aus seiner rechtskundigen Sicht beurteilen und dir vielleicht sagen, wie die Chancen *vielleicht* stehen könnten. Andernfalls macht er sich haftbar, man weiß zunächst ja nicht, ob die gegnerische Partei gute - vielleicht hervorragende - Argumente vorlegen kann. Oder ein Gutachter sieht die Sache wieder anders.

Hach, schon wieder so viel geschwallt :kicher
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Buddington
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Re: "Fremdnutzung" von Playmobil auf Bildern

Beitrag von Buddington » Montag 8. Februar 2016, 14:43

Junker Jörg hat geschrieben:

P.S. Ich weiß, daß das Thema "Wie darf ich mein Playmobil nutzen" sehr emotional belegt ist. Aber ich bitte um Verständnis, wenn ich sage, daß mir Beiträge wie "Ich finde, die dürfen das doch gar nicht verbieten..." hier nicht wirklich weiterhelfen. Finden tue ich das auch, aber das interessiert Juristen möglicherweise nicht so ganz wirklich... :kicher .
Genau deshalb sollte dein Bekannter die Frage wohl auch eher mal einem Juristen, der sich auf Markenrecht spezialisiert hat, stellen, um da eine weitgehend belastbare juristische Aussage zu bekommen.
Hier wurden ja schon sehr häufig solche Fragen diskutiert. Manche halten sich mit ihren Aussagen eher im Konjunktiv, andere schreiben aus dem Brustton der Überzeugung.
Letztendlich ist es doch häufig eher ein Fischen im Trüben, welches auf eigenen Erfahrungen, Hörensagen, Freund wikipedia und Tante Google beruht. :wink
Gruß
Buddington
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hauden_lukas
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Re: "Fremdnutzung" von Playmobil auf Bildern

Beitrag von hauden_lukas » Montag 8. Februar 2016, 15:34

Was mir nicht in den Kopf geht: hier wurde immer betont, dass kein Geld fliessen darf ("kein Einkommen").

Warum darf denn mit dem unveraenderten Produkt denn Geld gemacht (ebay, Boersen, etc...) werden?
Hier handelt es sich ja auch um "Einkommen". Und dies wird durchaus kommerziell sowie mit Profit betrieben.

Worin unterscheidet sich das von der naechsten Stufe, also ein Foto des Produktes in einer Landschaft zu machen und dies in einen Kalendar kleben und danach zu verkaufen?
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Alexius
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Re: "Fremdnutzung" von Playmobil auf Bildern

Beitrag von Alexius » Montag 8. Februar 2016, 22:28

A propos Pop-Art: Hätte der selige Andy Warhol einen Klicky verewigt, wäre das Ergebnis wohl eindeutig. Andy hätte keine Unterlassung kassiert, sondern eher den Playmo-Vertrieb in den USA stoppen lassen, weil die deutschen Männchen seinen Meisterwerken zu ähnlich sehen :kicher
:great

Das mit den Vorlesungen hat sich auch in den 2000ern nicht bei den Juristen geändert :kicher

So juristisch wollte ich nicht schreiben, meistens schadet dies im privaten Rahmen mehr als es nutzt.

Und weil es sein muss:

BITTE LEUTE, IN KEINEM FALL AUF RECHTLICHE DEBATTEN IN FOREN BAUEN !!! Der Anwalt ist immer vorzuziehen!

Die Bestimmung der Schöpfungshöhe einer zur Debatte stehenden Sache wäre zunächst gutachterlich zu bestimmen. Mit dem Kommerzrecht hast du mich falsch verstanden: Künstler lebten schon immer vom Verkauf ihrer Werke und zeitgenössische Definitionsversuche haben sich damit eher dem wirklichen Leben angepasst, diese Dimension wurde in der Lehrmeinung anerkannt und stellt möglicherweise relevantes Gutachterwissen. Diese Normierung macht es m. E. unheimlich schwer die Kunstfreiheit überhaupt noch als solche auffassen zu können, weil theoretisch jeder durch Verwendung einer bestimmten Materialie oder Farbe vom jeweiligen Hersteller wegen unerlaubtem Wettbewerb vor Gericht gezogen werden könnte wenn das Ergebnis nicht gefällt, das UWG könnte ja Anwendung finden und einschränkend wirken.

Das Urheberrecht ist in all deinen Beispielen unstrittig. Das ist auch bei den Bibelmotiven unstrittig, der Geobra ging es eher um die Verwendung der Marken Playmobil usw. Wenn ich geschützte Marken schon im Titel der Werke verwende, ordne ich meine schöpferische Leistung nicht unter diese bestehende Marke? Es wird mindestens ein (vom Hersteller nicht mehr gewollter) Bezug hergestellt. Bei mir als unbeteiligtem entstand zunächst der Eindruck, es wäre auch etwas gemeinsam mit Playmobil, das ist der Knackpunkt, nicht die künstlerische Schöpfung mit markenrechtlich geschütztem Alltags-Spielzeug per sé.

Die Leute im non-profit werden einfach in Ruhe gelassen, weil der Ausgang solcher Prozesse einfach ungewiss ist und ich als Rechteinhaber eher keine Präzedenzen schaffen möchte, bei denen ich am Ende vielleicht in den Nesseln sitze. UWG wird keine Anwendung finden können mangels kommerzieller Tätigkeit, vielleicht springt das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung als hohes Verfassungsgut in die Bresche wenn die Kunstfreiheit keine Anwendung finden kann. Das geht eher nach hinten los.
Deshalb habe ich private Foren ins Spiel gebracht, hier bin ich mit der Gesetzeslage bis 2011 vertrauter. Diese ganzen tollen Abmahnungen und Prozesse gegenüber Webseiten und Foren hatten nur Erfolg, weil den Beklagten durch die Schaltung von Werbung eine Absicht zur Erzielung von Einnahmen (selbst wenn nur 20 Cent im Monat rumkamen) zur Last gelegt und ein kommerzieller Charakter unterstrichen wurde.

Diese Urteile des OLG Hamburg beschränken das Recht auf freie Meinungsäußerung bei Netzinhalten sehr eng auf rein private Angebote, dafür aber sehr konsequent. Betreiber (Privatleute, Vereine), deren Inhalte nur Kosten verursachen werden regelrecht geschützt. Ein so eng ausgelegtes Grundrecht auf Meinungsfreiheit schützt in jedem Falle auch einen privaten Dioramenbauer, der mit seinem Hobby kein Geld verdient.

Dubiose Inhalte wie etwa Kopulationsszenen oder extensive Gewaltdarstellungen sind ohnehin durch den Jugendschutz oder strafrechtliche Normen als Meinungsäußerung legal beschränkt und daher erst mal zu vernachlässigen, macht glaube ich auch keiner der bei Trost ist.
hauden_lukas hat geschrieben:Warum darf denn mit dem unveraenderten Produkt denn Geld gemacht (ebay, Boersen, etc...) werden?
Hier handelt es sich ja auch um "Einkommen". Und dies wird durchaus kommerziell sowie mit Profit betrieben.
Bei Privatverkäufen (also Verkauf deiner eigenen Sachen) wirst du vielleicht irgendwann umsatzsteuerpflichtig. Irgendwann hättest du ja nichts mehr zum verkaufen. :wink Du kannst deine Dioramen auch verkaufen ohne Händler zu sein. Finanzämter prüfen sowas sogar extra, das Stichwort heißt "Liebhaberei". Einfacher wird die ganze Sache, wenn du eigentlich immer draufzahlst. Was soll bei unveränderten Sachen groß passieren? Geobra hat diese Produkte selbst so auf den Markt geschmissen. Wer als privat angemeldeter Verkäufer bei eBay in zu großem Stil verkauft muss irgendwann mit dem Finanzamt rechnen.
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hauden_lukas
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Re: "Fremdnutzung" von Playmobil auf Bildern

Beitrag von hauden_lukas » Montag 8. Februar 2016, 22:55

Na, wenn das jetzt die Statements von Juristen waren...

...ueberrascht mich doch folgendes:
Alexius hat geschrieben: Was soll bei unveränderten Sachen groß passieren? Geobra hat diese Produkte selbst so auf den Markt geschmissen. Wer als privat angemeldeter Verkäufer bei eBay in zu großem Stil verkauft muss irgendwann mit dem Finanzamt rechnen.
Wenn man ein Bild von einer Playmobilszene in z.B. in der Natur macht, dieses Bild dann in einen Kalender klebt, dann sind doch die Playmobilfiguren nach wie vor so, wie "Geobra [...] diese Produkte selbst so auf den Markt geschmissen" hat.

Es geht um dies:

- gewerbliche Haendler (= Haendler, die nicht von Geobra explizit autorisiert worden sind) verkaufen Playmobilteile online: das scheint ok zu sein, sogar, wenn es sich um Kombinationen oder Einzelteile handelt, die "Geobra [...] selbst so" NICHT "auf den Markt geschmissen" hat (da z.B. Teil der Figur und Einzelteile wurden nie von Geobra so verkauft).

- ein Bild/Foto, das Playmobilfiguren als Bestandteil hat zu verkaufen: nicht ok

Ueberspitzt formuliert: Wo (und warum) verlaeuft die Grenze? Muss man sich eine Genehmigung von BMW, Mercedes oder Audi einholen, bevor man einen Kalender "Deutsche Autos im Wandel der Zeit" herausbringen will? (Vorausgesetzt man nimmt nur eigene Fotografien)

Gruss,
HDL
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Alexius
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Re: "Fremdnutzung" von Playmobil auf Bildern

Beitrag von Alexius » Dienstag 9. Februar 2016, 00:11

hauden_lukas hat geschrieben:
- ein Bild/Foto, das Playmobilfiguren als Bestandteil hat zu verkaufen: nicht ok

Ueberspitzt formuliert: Wo (und warum) verlaeuft die Grenze? Muss man sich eine Genehmigung von BMW, Mercedes oder Audi einholen, bevor man einen Kalender "Deutsche Autos im Wandel der Zeit" herausbringen will? (Vorausgesetzt man nimmt nur eigene Fotografien)

Gruss,
HDL
Deine Beispiele sind Äpfel und Birnen

Die unbefriedigende Antwort ist: Sie ist fließend und es geht um den Einzelfall.

Bei den Photos geht es schon um die Frage, wo das "Mehr" herkommen soll. Ich verstehe das Beispiel so, dass die Männeken in Naturszenen abgelichtet werden - was unterscheidet dies von groß von einem Geobra-Produktbild? Andersherum: Wie wäre es, wenn du dir Geobra als kunstschaffendes Kollektiv vorstellst, das seine Ideen sichert? Ist ein Produktbild nicht vielleicht auch Kunst und schaffen die nicht regelmäßig kleine Kunstwerke mit den Figuren? Geobras Rechte an ihren Figuren sind unbestritten. So mancher Künstler geht auch gegen Plagiate oder nicht genehmigte Kunstdrucke rechtlich nicht anders vor.

Würdest du jetzt beispielsweise einen Kalender herausbringen, der alle möglichen zeitgenössischen Spielzeuge bunt in Szene setzt und das ganze mit einem Titel wie "Phantasien mit Spielzeugen aus deutschen Kinderzimmern" versiehst, steht der Klicky nicht mehr wirklich im Mittelpunkt. Vielleicht lässt du sogar Kinder irgendwas zusammenzimmern für die Photographien. Wir haben jetzt etwas völlig anderes, wo Playmo-Sachen als Teil eines möglichen Gesamtkunstwerkes benutzt wurden -> nun können wir über eine Schöpfungshöhe debattieren, beziehungsweise inwieweit die Interessen eines Spielzeugfabrikanten für diesen kleinen Teil des Werkes über der Kunstfreiheit stehen. Ein besseres Beispiel kann ich dir um die Uhrzeit nicht liefern :oops

Was dein Händlerbeispiel angeht, der Dior-Fall war doch aufschlussreich. Die irgendwie zusammengeschusterten Konvolute sind ja Gebrauchtwaren, irgendwann wurden die Sachen, jedes Einzelteil von Geobra in Verkehr gebracht.

Bei uns wird "im Feld" mittlerweile sogar davon abgesehen Gebäude zu photographieren, es gibt Architekten die abmahnen lassen (lukrativer Nebenverdienst). Wer weiß also, ob die Autohersteller dir nicht die Nutzung der Bilder untersagen? Mir wurde das so erklärt: Ich kann jede Person der Welt photographieren und bin Urheber, die auf dem Bild zu sehenden Personen können mir jedoch die weitere Nutzung untersagen, weil sie einen legalen Anspruch darauf durchsetzen könnten.
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Malte
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Re: "Fremdnutzung" von Playmobil auf Bildern

Beitrag von Malte » Dienstag 9. Februar 2016, 07:40

:wirr jaja - juristerei :wirr

Was geht und was nicht geht...

Habe von der Gesetzeslage etz überhaupt keine Ahnung - mir wurde das (vor vielen vielen Jahren wegen der Verwendung
von Playmo für 'ne MutterCourage-Bildergeschichte) mal mit der "Schaffenshöhe" erklärt.

Wenn ich jetzt ein Bild anfertige, das in erster Linie nur ein markenrechtlich geschütztes Produkt darstellt
(ein Playmo, ein Parfumflakon etc.), es in diesem Bild also zuallererst um die Abbildung dieses Gegenstandes geht: Problem!

Wenn dieser markenrechtlich geschützte Gegenstand aber nur "Mittel zum Zweck" ist - z.B. die Bildergeschichte
von "Ferdl,-der-fröhliche-Flakon-und-seine-Reise-nach-Olfaktoria" illustriert: sichere Bank!

(Darauf festnageln lassen möchte ich mich aber mal nicht!)

Gruß
Malte
El sueno de la razon
produce Malte! :grinsen
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