Gute Frage?FalcoRidesAgain hat geschrieben: ↑Donnerstag 24. Januar 2019, 21:33Ich hab da immer ein schlechtes Gewissen, wenn ich im Kaufhaus stehe und "fummle".
Wie weit darf man da eigentlich gehen?
Ist das nicht eine Beschädigung, die zum Kauf zwingt?
Dazu müsste man wahrscheinlich klären, wie eine Beschädigung rechtlich exakt definiert ist.
M.E. fügt man bei vorsichtigem Tasten dem Artikel keine Beschädigung zu. Da könnte man auch mutmaßen, dass man bei Anprobe eines Kleidungsstückes diesem eine Beschädigung zufügt.....ein Pullover z.B könnte gedehnt werden.
Klar ist die Sachlage, wenn eine Tüte beim Tasten einreißt oder aufplatzt, weil z.B. stark mit Luft gefüllt. Es wäre/ist für mich in dem Fall natürlich selbstverständlich, den Artikel zu kaufen.
Schlechtes Gewissen hatte ich beim Tasten noch nie und Probleme ein einziges Mal in der Form, dass die Besitzerin eines kleineren Spielwarenladens sich ganz klar artikulierte, dass sie das Tasten an Lego- und Playmobil-Tütchen nicht gestattet und daran habe ich mich natürlich ohne Widerrede gehalten.
Grüße
Maria